Aufteilungsplan

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Was ist ein Aufteilungsplan

Ein Aufteilungsplan bezeichnet eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung der einzelnen Gebäudeteile ersichtlich ist. Hierzu gehörend sowohl die Gebäudeteile (Gemeinschaftseigentum), aber auch die  Lage und Größe der Eigentumswohnungen (Sondereigentum). Dieser Plan beinhaltet alle Details des zu unterteilenden Gebäudes wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Jeder Wohneinheit, welche ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, muss einer separaten Nummer zugeordnet sein. Der Aufteilungsplan enthält alle Privateigentumseinheiten (Wohneinheiten und auch die dazugehörigen Kellerräume, Parkplätze). Es muss eindeutig erkenntlich sein, was zu welchem Wohneigentum gehört. Eine Unterteilung in Wohnungseigentum ist nur erlaubt, wenn die einzelnen Einheiten voneinander eindeutig getrennt und abgeschlossen sind.

Wozu dient der Teilungsplan

Wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie in München verkaufen möchten, dann benötigen Sie einen Aufteilungsplan. Dieser ist von der zuständigen Baubehörde in München zu prüfen und ist dann Bestandteil der Teilungserklärung. Diese beiden Bestandteile werden zusammen beim Grundbuchamt hinterlegt. Ein Aufteilungsplan ist die Grundvoraussetzung, um Wohnungseigentum zu schaffen. Zum Beispiel, wenn aus einem bisherigen Mietshaus, einzelne Eigentumswohnungen gebaut werden, um diese Wohnungen zu verkaufen. Sie planen den Verkauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie hierzu die KWAG Immobilien GmbH.

Hinzufügend lässt sich sagen, dass der Aufteilungsplan aber nicht den Nutzungszweck festlegt. Dieser Nutzungszweck ist zum Beispiel aus der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung oder dem Teilungsvertrag ersichtlich. Auf jeden Fall sollte ein Aufteilungsplan verständlich und eindeutig sein. Mit anderen Worten, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, sollte dieser unmissverständlich sein, da es sonst zu Schwierigkeiten kommen kann. Ist ein Gebäudeteil nicht eindeutig zuzuordnen, ist davon auszugehen, dass das Bauteil nicht dem Privateigentum, sondern dem Gemeinschaftseigentum gehört.  Die Teilungserklärung muss deswegen richtig und eindeutig dargestellt sein. Sollte die Wohnung mit dem Plan nicht übereinstimmen, dann zählt meistens der Aufteilungsplan.

In solche einem Fall kann der Wohnungseigentümer verlangen, dass dieser Fehler behoben wird. Möglicherweise bedeutet dies, dass die Wohnung dem Plan angepasst wird. Wenn eine Anpassung aufgrund der Bautechnik nicht möglich ist, dann hat der Wohnungseigentümer Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Zuletzt muss dann der Plan an die Wohnung angepasst werden. Die KWAG Immobilien GmbH ist ihr Ansprechpartner für den Kauf und Verkauf von Immobilien. Bei Fragen wenden Sie sich gern an KWAG Immobilien GmbH.

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