Bauvorlagen
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Bauvorlagen sind die Dokumente des Bauantrags
Möchte man ein Gebäude wie ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus errichten, muss man einen Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt einreichen. Bestehen keine Einwände, genehmigt die Behörde den Antrag und man kann bauen. Das passende Baugrundstück finden Sie bei der KWAG München. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören einige Dokumente. Man benötigt auch bei Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen mit Baumaßnahmen den Bauantrag. Möchten Sie eine von der KWAG erworbene Immobilie umbauen oder eine Nutzungsänderung vollziehen, benötigen Sie ebenso Bauvorlagen. Die einzureichenden Unterlagen kann man der entsprechenden Behörde entnehmen. Die Stadt München hat beispielsweise eine Checkliste zum Download bereit, die alle essentiellen Bestandteile und ihre Anzahl angibt.
Das Bauantragsformular muss in zweifacher Ausfertigung, die Planfertigung inklusive Lageplan in fünffacher Ausfertigung vorliegen. Auch bei Abbrucharbeiten muss man eine Genehmigung einholen. Bei allen Vorhaben ist es wichtig, die Unterlagen vollständig aufzubereiten und abzugeben, damit eine schnelle und komplikationslose Prüfung möglich ist. Auch gilt: je ausführlicher die Baubeschreibung ist, desto weniger Nachfragen kommen und desto schneller klappt die Bearbeitung.
Was gehört zu einem Bauantrag?
Bestandteile eines Bauantrags in München sind beispielsweise folgende:
Bauantragsformular
Amtlicher Lageplan
Planausfertigungen mit Lageplan
Wohnflächenberechnung
Baubeschreibung oder auch Betriebsbeschreibung
Nachweis für Stellplätze (Kfz und Fahrräder)
Baumbestandserklärung
Freiflächen-Gestaltung
Statischer Bericht (Standsicherheitsnachweis)
Nachweis über die Erschließung
Auch die Form der Bauvorlagen ist wichtig. Man muss sie in mehrfacher Ausfertigung abgeben sowie die Größe DIN A4 beachten. Größere Baupläne oder Lagepläne muss man auf die A4 Größe falten. Das klingt banal, ist aber für eine schnelle Bearbeitung wichtig. Beim Kauf eines Grundstücks über die KWAG München werden Sie immer auf vorhanden Baulasten hingewiesen. Diese öffentlich-rechtlichen Baulasten muss der neue Eigentümer übernehmen. In der Baulastenerklärung stellt man die Lasten graphisch dar, beispielsweise bei einer Abstandsflächenübernahme. Im Katasterauszug, der Liegenschaftskarte ist die graphische Darstellung möglich. Diese dient auch als Lageplan. Bei einer Gewerbeimmobilie ist zusätzlich noch die Betriebsbeschreibung nötig.
Die Bauberatung ist ein sinnvoller Schritt vor der Einreichung eines Bauantrages
Einen Bauantrag stellt der Bauherr meist zusammen mit einem Planer oder Architekten. Das Grundstück oder die Immobilie finden Sie bei der KWAG in München. Als Eigentümer des Bauantrags darf man den Bauantrag mit den Bauvorlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Durch Unterschriften ist er gültig. Die Pläne, Zeichnungen und Maße sowie Berechnungen sollten vorher geprüft werden. Als sinnvoll hat sich hier eine Bauberatung erwiesen. Gerade bei privaten Projekten kann man das Verfahren durch die passende Beratung beschleunigen. Nähere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern der KWAG.