Denkmalschutz

Tags

Historische Immobilien halten Geschichten fest und verleihen der jeweiligen Region ihre ganz eigene Persönlichkeit. Der Denkmalschutz hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Gebäude und Wohnobjekte mit einem Kulturhistorischen Hintergrund zu schützen und dadurch für die Nachfahren zu erhalten. Eine Denkmalliste des Bundeslandes, gibt Aufschluss darüber, welche Immobilien unter Denkmalschutz fallen. Damit eine Immobilie in die Kategorie „Denkmalschutz“ eingestuft wird, ist ein förmliches Bescheinigungsverfahren unabdingbar. Die jeweiligen Behörden bestimmen im Alleininteresse, welche Häuser, Kirchen oder Ensembles unter Denkmalschutz gestellt werden. Des Weiteren sind sie auch zuständig für die Pflege der einzelnen Denkmale.  Eine juristische Regelung mit allen Details finden sich im Denkmalschutzgesetz (DSchG). Denn besonders in Bezug auf die Erhaltung von Denkmalgeschützten Immobilien, gibt es zahlreiche Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. So muss beispielsweise das Baudenkmal so saniert oder renoviert werden, dass die erforderlichen Bedingungen des Denkmalschutzes erfüllt werden. Immobilieninteressenten und Investoren, die gezielt in denkmalgeschützte Wohnobjekte Kapital anlegen möchten, profitieren hierbei besonders hinsichtlich steuerlicher Aspekte. Grund hierfür ist, dass der Staat daran interessiert ist, potentielle Investoren für denkmalgeschützte Wohnobjekte zu finden und diese dann nicht durch zu hohe Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsaufwand abzuschrecken. So können Sanierungskosten bei denkmalgeschützten Wohnobjekten beispielsweise, laut dem allgemein gültigen Steuerrecht, steuerlich abgesetzt werden. Daraus ergibt sich, dass denkmalgeschützte Immobilien, eine renditestarke Investition darstellen, da sich durch die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit eine legale Möglichkeit eröffnet, um Steuern zu sparen. Investoren, die ihr denkmalgeschütztes Haus energetisch sanieren möchten, werden durch erleichterte Förderungsvoraussetzungen der KfW-Bank unterstützt.

Bild folgt
Es wird derzeit nur der Portrait-Modus unterstützt, bitte drehen Sie Ihr Smartphone.