Wohnungseigentumsgesetz
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Das Wohnungseigentumsgesetz ist für all diejenigen unumgänglich, die an einem Kauf einer Eigentumswohnung in München interessiert sind. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt alle relevanten Sachverhalte um ihre Wohnung und die Belange der Eigentümergemeinschaft. Zudem sind darin Vorgaben verankert, was genau als Eigentum des jeweiligen Wohnungsbesitzers spezifiziert ist und welche Bestandteile Gemeinschaftseigentum sind. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in München kaufen Sie nicht nur eine Wohnung per se, sondern erwerben auch einen Teil der Eigentümergemeinschaft mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Das Wohnungseigentumsgesetz sollte daher bei jedem Eigentümer einer Wohnung in München in Grundzügen verankert sein.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde bereits im Jahr 1951 eingeführt. Unter anderem sind dort die Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zur Verwaltung aber auch zur Aufteilung der Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum vorhanden. Darüber hinaus spezifiziert es die jeweiligen Vorschriften rund um die Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlussfassungen, die getroffen werden.
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in München können dieses gemäß Paragraph 8 WEG z.B in Eigentumswohnungen aufteilen und die Wohnungen einzeln verkaufen (bei bebauten Grundstücken). Im Zuge einer solchen Aufteilung wird dann eine Teilungserklärung erstellt. Diese enthält auch die Gemeinschaftsordnung, die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander definiert (nicht obligatorisch). Fester Bestandteil ist dagegen immer die Zuordnung der Gebäudebestandteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Eine Teilung auf Grundlage des WEG ist übrigens nicht mit einer Realteilung zu verwechseln – hier wird ein Grundstück nämlich in zwei rechtlich eigenständige Grundstücke aufgeteilt.