Aussenprovision

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 Was ist die Aussenprovision

Bei der Aussenprovision  handelt es sich um die Käufercourtage, die der Immobilienkäufer an den Makler zu bezahlen hat. Hierbei handelt es sich um einen prozentualen Anteil vom Verkaufspreis, welchen der vermittelnde Makler erhält. Die Aussenprovision ist im Gegensatz zur Innenprovision im Exposé angegeben. Für die Aufteilung dieser Provision gibt es drei verschiedene Varianten. Die erste Möglichkeit ist die Aussenprovision und bedeutet, dass der Käufer die Provision alleine zahlt. Eine weitere zweite Variante ist die Innenprovision, welche den Verkäufer als Zahlungsbeauftragter zur Folge hat. Zuletzt gibt es eine Mischform von Innen- und Aussenprovision, bei der sich Käufer und Verkäufer den zu zahlenden Betrag aufteilen.

Änderungen bei den Maklerkosten

Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Bundesland und fällt unterschiedlich aus. Sie liegt bundesweit aber zwischen 3,57 % bis 7,14 % (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) des finalen Kaufpreises. Bereits seit dem 23. Dezember 2020 gibt es ein neues Gesetz über die Aufteilung der Maklerkosten. Häufig und damit im Regelfall ist der Makler für beide Parteien tätig. Dementsprechend schließt er auch mit beiden Parteien einen Maklervertrag ab. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zahlen Käufer und Verkäufer den gleich Betrag der Provision. Jedoch wenn der Makler nur für der Käufer oder den Verkäufer tätig ist, ist dieser auch nur alleine courtagepflichtig.

Das bedeutet, es gibt nur eine Aussenprovision oder nur eine Innenprovision. In diesem Fall ist es ihm dann aber möglich, mit der anderen Partei eine Erstattung der Courtage festzulegen. Allerdings darf die Erstattung der Innen- oder Aussenprovision hierbei nicht höher als 50 % sein. Zusammenfassend bedeutet dies, dass der Maklerkunde mindestens die Hälfte der fälligen Courtage zahlen muss. Die Firma KWAG Immobilien GmbH ist in München erfolgreich auf dem Immobilienmarkt tätig und erläutert ihnen gerne die neue Gesetzgebung zur Maklerprovision. Für Fragen zur Maklerprovision wenden Sie sich gerne an die KWAG Immobilien GmbH.

Gerne erläutern wir Ihnen die Vorteile der Beauftragung eines Immobilienmaklers mit der neuen Gesetzeslage. Der Käufer wird durch das neue Gesetz stark finanziell entlastet (bis zu 3,57 % des Kaufpreises beträgt die Aussenprovision). Die KWAG Immobilien GmbH ist ihr Ansprechpartner in München für den Kauf oder Verkauf von Immobilien.

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