Courtage
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Voraussetzungen für eine Courtage?
Damit der Immobilienmakler eine Courtage erhält und somit einen Provisionsanspruch hat, gilt es von Seiten des Maklers, folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- die vorherige Vereinbarung eines Maklervertrages
- die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit
- das Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages sowie
- den nachweisbaren Zusammenhang des Kauf- oder Mietvertrages
Wie hoch darf eine Courtage sein?
Dabei darf die Höhe der Maklercourtage maximal 2 Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen.
Handelt es sich um ein Objekt, welches teuer aber trotzdem leicht vermittelbar ist, obliegt es dem Eigentümer mit dem Makler zu vereinbaren, einen verminderten Provisionssatz von beispielsweise 1 oder 1,5 Nettokaltmieten für seine Tätigkeit zu veranschlagen.
Was ist das Bestellerprinzip?
Seit zum 01.06.2015 das Bestellerprinzip eingeführt wurde, sind allerdings viele Eigentümer dazu verleitet, die anfallenden Maklerkosten durch den Mieter auf andere Art und Weise wieder zurückzuholen. Dabei wird beispielsweise eine hohe Ablösesumme für das bestehende Inventar in einer Wohnung gefordert (z.B. für die Einbauküche). Ist die Ablösesumme allerdings nicht gerechtfertigt, so kann der Gesetzgeber dieses Vorgehen als Aushebelung des Bestellerprinzips auffassen. Das Inkrafttreten des Bestellerprinzips und der Mietpreisbremse führt dazu, dass viele Eigentümer ihre Immobilien vorrangig verkaufen möchten, da sich die Vermietung durch die Gesetzgebung nicht mehr attraktiv genug gestaltet. Wird eine Immobilie zu einem hohen Preis verkauft, gestaltet sich auch die Courtage dementsprechend hoch. In Bayern liegt die Courtage beim Verkauf einer Immobilie normalerweise bei 7,14% auf Grundlage des Kaufpreises zzgl. 19% Mehrwertsteuer, woraus sich ein Käufer-und Verkäufer-Anteil von 3,57% ergibt. Fällig ist die Maklercourtage direkt nach Zustandekommen des Kaufvertrages für den Wohnungsverkauf.