Kaufvertrag
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Waren die Verkaufsverhandlungen erfolgreich, sollte in einem Kaufvertrag festgehalten werden, was zwischen den Käufer und Verkäufer der Immobile vereinbart wurde. Ein Vertrag bildet hierzu die Basis für die Abwicklung und schützt Käufer und Verkäufer vor Risiken. Alle von einem Vertrag abweichenden Vereinbarungen haben sonst leider keinen juristischen Bestand. Bei der Erstellung eines solchen Vertrages kann ein Immobilienmakler durchaus behilflich sein. Erst mit der Unterzeichnung des Vertrages entsteht eine rechtliche Bindung - der Vertrag wird in der Regel vom Notar beglaubigt. Dieser fungiert als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und verhält sich neutral im Hintergrund. Die Hauptaufgabe des Notars besteht darin, den Eigentumsübergang entsprechend den Vorstellungen der Vertragsparteien zu gestalten und rechtlich zu fundieren. Erst wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde, kommt der Verkauf einer Immobilie verbindlich zustande. Zu den Vertragsinhalten des Kaufvertrages für ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehören immer die expliziten Bezeichnungen des jeweiligen Kaufgegenstandes. Hierzu zählen insbesondere die Lage der Immobilie, die genaue Anschrift, der Grundbuchbezirk, die Grundbuchblatt-Nummer bzw. die Wohnungs-Nummer und alle Angaben zum Grundbesitzer. Auch im Grundbuch eingetragene Grundschulden oder eingetragene Pfandrechte sind in einem Immobilienkaufvertrag präzise aufgeführt. Hierfür sollte immer ein aktueller Grundbuchauszug angefordert werden. Zu den wichtigsten Vertragsinhalten eines Kaufvertrags zählen Angaben zu den Vertragsparteien, Beschreibung des Kaufvertragsgegenstandes, der Kaufpreis und Zahlungstermin, die Zahlungsmodalitäten, das Datum des wirtschaftlichen Übergangs und Übergabe der Immobilie, die Gewährleistungsregelungen, eine Verzugszinsenregelung und besondere Vereinbarungen.