Notar

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Notare sind unabhängige und unparteiische Betreuer, die beim Immobilienkauf- und Verkauf mit der Beurkundung eines rechtsgeschäftlichen Vorgangs beauftragt werden. Anders als Rechtsanwälte sind sie keine Interessenvertreter. Notare sind immer Volljuristen - sie absolvieren nach dem zweiten juristischen Staatsexamen einen Vorbereitungsdienst als Notarassessor und bewerben sich dann auf eine freiwerdende Notarstelle. Es werden nur so viele Notare bestellt, wie es die geordnete Rechtspflege erforderlich macht.  Es obliegt der staatlichen Justizverwaltung, einen Notar auszuwählen und zu ernennen. Notare unterliegen immer der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Landgerichts. Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und üben hoheitliche Aufgaben in der Rechtspflege aus. Sie entwerfen und erstellen Urkunden, deren Inhalt stets Beweiskraft haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Wenn eine Geldschuld notariell anerkannt wird, kann derjenige, zu dessen Gunsten die Schuld anerkannt wird, sofort aus dieser Urkunde zwangsvollstrecken, ohne einen gerichtlichen Zahlungstitel vorher erwirken zu müssen. Wenn eine Grundschuld beurkundet und in das Grundbuch eingetragen wird, kann der Grundschuldgläubiger aus der Urkunde die Vollstreckung in Bezug auf die Immobilie betreiben, ohne das im Vorfeld eine Forderung gerichtlich festgestellt werden muss. Die Notarurkunde hat denselben Rang wie ein gerichtliches Urteil.  Notare sind in der Lage, Vollstreckungstitel zu errichten und vollstreckbare Ausfertigungen zu erteilen (§ 797 II Satz 1 ZPO). Dadurch üben sie hoheitliche Befugnisse aus, die ansonsten den Gerichten nur den Gerichten vorbehalten sind.

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