Grundschuld

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Die Bedeutung einer Grundschuld

Die Grundschuld ist eine Art Hypothek. Dafür nimmt man eine Immobilie oder ein Grundstück als Hypothek, um Ihr Immobiliendarlehen abzusichern. Dies bedeutet, dass die Bank es in das Grundbuch eintragen möchte. Erst durch die Eingabe dieses Eintrags hat die Bank das Recht, vom Kreditnehmer die Rückzahlung der Schuld zu verlangen. Kurz gesagt, Banken verleihen oft große Geldbeträge in Form von Hypothekendarlehen. Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Bezahlung nicht nach, können Banken ihr Geld durch die eingetragene Grundschuld zurückerhalten. Die Bank hat nämlich das Recht, die Immobilie einer Zwangsversteigerung zuzuführen. Aber nur, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und auch keine anderen Sicherheiten vorhanden sind. Sie suchen nach einer Immobilie als Kapitalanlage in München? Melden Sie sich bei der KWAG in der Leopoldstraße 204a in München.

Was ist zu beachten?

Sinn der Zweckerklärung ist es, beim Erwerb der Immobilie die Anschaffungskosten der Immobilie mit dem Immobiliendarlehen zu kombinieren. Der Abschluss eines Vertrages mit einer Bank trägt dazu bei, im Falle eines Zahlungsausfalls einen Anspruch gegenüber der Bank abzusichern. Diese sind in Abschnitt III des Grundbuches eingetragen und erst danach kann man das Immobiliendarlehen bekommen. Je nach Gläubiger gibt es zwei unterschiedliche Arten von Grundschulden: Eigentümer oder Fremdeigentümer. Typische Fremdgrundschulden stehen im Zusammenhang mit den Schulden, die der Bankbegünstigte im Grundbuch als Bürgschaft für Immobiliendarlehen einsetzt. Dies ist die häufigste Variante und wird in fast jeder Finanzierung auftauchen. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens bleibt die Bank Gläubiger.

Löschungsbewilligung einer Eigentümergrundschuld

Können Sie die Raten nicht bezahlen, kann die Bank die Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Bei vollständiger Bezahlung wird die Fremdschuld zur Schuld des Eigentümers. Dem Eigentümer steht es frei, darüber zu verfügen. Hinzu kommt die Eigentümergrundschuld. Dabei handelt es sich um eine Schuld, die nicht der Bank, sondern dem Eigentümer gehört. Nach der Rückzahlung des Darlehens benötigt man die bisherige Fremdgrundschuld als Kreditbürgschaft nicht mehr. Daher entfällt der Sicherheitszweck. Die Fremdgrundschulden wandeln sich per Gesetz in Eigentümerschulden. Daher hat die Bank keine Rechte mehr an der Immobilie. Dies ist in der sogenannten Löschbewilligung dokumentiert. Bei Fragen zu dem Thema steht Ihnen die KWAG Immobilien in München gern zur Verfügung.

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