Grundbuch
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Das Grundbuch ist ein Register
Im Grundbuch ist ein Register, in dem alle essentiellen Daten zu einem Grundstück vermerkt sind. Es existiert für jedes Grundstück sowie für jede Immobilie und wird vom Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts verwaltet. In verschiedenen Abschnitten sind Belastungen, Eigentumsverhältnisse und Grundschulden notiert. Zudem sind die Lage, die Größe und die Wirtschaftsart der Immobilie enthalten. Auch Miteigentumsanteile, besonders bei Mehrfamilienhäusern sind aufgeschlüsselt. Bei einem Immobilienkauf über die KWAG München werden Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt. Denn als wichtigstes Dokument bei einer Immobilientransaktion gilt das Grundbuch. Erst mit der Eintragung gehen die Eigentumsverhältnisse an den Käufer über. Vor dem Kauf können Sie mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen. Ihre Makler der KWAG kümmern sich um die Einsichtnahme des Grundbuchs. Seit 2009 wird das Register nun auch online und nicht nur auf Papier geführt.
Verschiedene Abteilungen des Grundbuchs
Im Grundbuch sind die Daten in drei Abteilungen aufgeteilt: Abteilung I, II und III. Die Daten der Eigentümer sind im ersten Abschnitt, in Abteilung I, festgehalten. Hier sind auch die Miteigentumsanteil notiert, falls es eine Eigentümergemeinschaft ist. Beschränkungen und Lasten des Grundstücks findet man in Abteilung II. Eine Last auf einem Grundstück kann beispielsweise ein Wegerecht, also eine Grunddienstbarkeit, ein Nießbrauch, ein Nutzungs- oder Wohnrecht oder aber auch ein Vorkaufsrecht sein. Zu den Beschränkungen aus Abteilung II zählt man hingegen Insolvenzvermerke, Zwangsversteigerungsvermerke oder Regelungen zu Nacherben oder Testamentsvollstreckung. Die Abteilung III im Grundbuch listet Grundpfandrechte auf. Hier trägt man Grundschulden und Hypotheken ein.
Ablauf der Eintragung ins Grundbuch
Nach dem Vertragsabschluss des Immobilienkaufs beim Notar, erlässt dieser eine Auflassungsvormerkung. Die Grundschuldbestellung bei Bankfinanzierung folgt im Anschluss. Nach der Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer erfolgt die eigentliche Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer der rechtmäßige Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.
Katasteramt
Ein Bestandsverzeichnis, in dem man die Grundstücke aufführt, wird vom Katasteramt verwaltet. Im Kataster sind alle Grundstücke mit Nummern betitelt. Das amtliche Verzeichnis teilt die Grundstücke nach sogenannten Gemarkungen. Im Verzeichnis sind auch Rechte und Grunddienstbarkeiten eines Grundstücks vermerkt. Das können Kanalleitungsrechte oder auch Wegerechte sein.
Die KWAG ist Ihr Ansprechpartner in München, wenn es um den Vertrieb von Immobilien geht und unterstützt Sie bei Ihrer Suche in München, aber auch dem Verkauf Ihrer Immobilie.