Grunderwerbsteuer
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Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie der KWAG
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt die Grunderwerbsteuer an. Man bezeichnet sie auch als Nebenkosten beim Immobilien- oder Grundstückskauf. Die Höhe ist abhängig vom Kaufpreis und dem Steuersatz für den Grunderwerb. Die Grunderwerbsteuer steht im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften. Diese erfolgt in Form eines Kaufvertrages, weshalb sie auch als Transaktionssteuer gilt. Darüber hinaus handelt es sich auch um eine direkte Steuer, da der Steuerschuldner auch Steuerzahler ist. Bei zu geringen Preisen sind Verkäufe von der Umsatzsteuer befreit. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die KWAG in München. Die Mitarbeiter der KWAG beraten Sie beim Ankauf einer Immobilie für die Vermietung.
Ablauf der Zahlung der Grunderwerbsteuer
Wenn sich Käufer und Verkäufer bei einer Immobilie einig sind, erfolgt die notarielle Beurkundung des Verkaufs. Im Vertrag ist festgeschrieben, wer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, also Käufer oder Verkäufer. Gesetzlich gesehen sind sowohl der bisherige Eigentümer und der Käufer gemeinsam Steuerschuldner. In den meisten Fällen übernimmt der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Nach der notariellen Beurkundung versendet der Notar den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt. Dieses erstellt den Steuerbescheid für den zu belastendes Käufer. Die Bezahlung der Steuer ist bereits einen Monat nach Erlass des Steuerbescheides fällig. Allerdings kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen eine längere Zahlungsfrist setzen.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer
Nachdem der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, erstellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese ist Vorgabe für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Hohe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom jeweiligen Steuersatz des Bundeslands. Der Satz in Bayern beträgt 3,5 %. Es gibt jedoch Ausnahmen, wann keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen ist. Dazu zählt beispielsweise der Grundstückserwerb im Todesfall oder im Rahmen einer Schenkung. Jedoch können nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Steuern entstehen. Zusätzlich ist der Erwerb eines Grundstücks von unter 2.500 Euro Kaufpreis steuerfrei. Ebenfalls ist der Verkauf an Verwandte 1.Grades steuerfrei. Dazu gehören Verkäufe an Ehe-, Lebenspartner oder Kinder.
Aber auch Unternehmen können Immobilien steuerfrei erwerben mithilfe eines Share Deals. Dabei erwirbt das Unternehmen nicht die Immobilie, sondern die Anteile an einer Firma, die diese Immobilie besitzt. Jedoch besteht eine Begrenzung, 94,9 Prozent darf das Unternehmen steuerfrei erwerben. Nach fünf Jahren es die Beteiligung dann auf 100 Prozent erhöhen. Die KWAG unterstützt Sie bei bei der Verwaltung, Vermietung und Vermarktung Ihrer Immobilie in München.