Beleihungsgrenze
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Der Beleihungswert dient zur Ermittlung der Kredithöhe
Zur Finanzierung der KWAG Immobilie benötigt die Bank den Immobilienwert. Als Beleihungsgrenze bezeichnet man dabei einen Prozentsatz, den man maximal als Darlehen erhält. Dabei ist die Beleihungsgrenze ausschlaggebend für die Kredithöhe und nicht der Beleihungswert. Denn häufig limitiert die niedrige Beleihungsgrenze die Kredithöhe. Der Beleihungswert weicht dabei auch von der Kaufsumme oder den Baukosten der Immobilie ab, denn vom Wert zieht man den sogenannten Sicherheitsabschlag ab. Den benötigen die Banken gerade bei Wertminderung oder externen Faktoren. Der Beleihungswert ist damit generell niedriger als der tatsächliche Kaufpreis und gesetzlich geregelt (§16 PfandBG). Die Höhe des Beleihungswertes liegt in der Regel zwischen 60 und 90% des Kaufpreises. Den Rest muss mit Eigenkapital zu finanzieren sein. Den Wert der Immobilie kann die Bank durch Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren eruieren. Die Beleihungsgrenze ist damit der Wert der Immobilie aus Beleihungswert und Risikoabschlag.
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Der Verkehrswert der Immobilie ist ausschlaggebend für die Berechnung der Beleihungsgrenze. Im Folgenden ein Rechenbeispiel. Wir gehen davon aus, dass der Verkehrswert Ihrer Immobilie bei 400.000 Euro liegt. Die Makler der KWAG München ermitteln für Sie den Wert Ihrer Immobilie in München. Ist der Beleihungswert 80 Prozent des Verkehrswertes, dann ergeben sich 320.000 Euro Beleihungswert. Bei einer Beleihungsgrenze von 70 Prozent ergeben sich damit 224.000 Euro Darlehensbetrag. Die Prozentzahlen sind dabei von Bank zu Bank unterschiedlich und ein Vergleichen lohnt sich. Abhängig ist der Wert auch vom Objekt an sich. Die Beleihungsgrenze oder das Kreditlimit ist somit geringer als der Beleihungswert. Aber auch eine Vollfinanzierung der Immobilie in München ist möglich.
Zinskonditionen und Beleihungswert
Damit sich die Bank ein genaues Bild der Immobile machen kann, benötigen Sie Unterlagen. Das Exposé erhalten Sie aufbereitet von den Maklern der KWAG München. Zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen, der Bonitätsauskunft sowie der Höhe des Eigenkapitals reichen Sie alles ein. Die Bank erstellt aufgrund der Unterlagen ein Finanzierungsangebot. Bei Neubauprojekten der KWAG reichen die Dokumente vom Kaufvertrag aus. Denn eine Besichtigung der Immobilie ist noch nicht möglich, da häufig vor Fertigstellung gekauft wird. Bei Bestandsimmobilien können zusätzlich die Wohnflächenberechnung, Lagepläne, Grundbuchauszüge sowie Immobilienversicherungen notwendig sein. Für die Zinsberechnung benötigen die Banken Aussagen zu Ihrer finanziellen Situation. Dabei gilt: Je niedriger der Beleihungswert desto besser sind die Zinskonditionen, denn das Bankenrisiko ist geringer.